
Platzordnung und Preise
1.Für die Einhaltung der Spielordnung sind der geschäftsführende Vorstand und der Sportwart verantwortlich.
2.Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder.
Fördernde (passive) Mitglieder und Gäste aktiver Mitglieder erhalten die Spielberechtigung gegen eine Gebühr von 7,50 Euro/Person + Stunde.
Platz 01 kann gegen eine Platzgebühr von € 7,50/Person/Stunde gemietet werden. Die Gästegebühren sind beim Wirt/Platzwart oder bei Vorstandsmitgliedern gegen Quittung und Unterschrift vor Spielbeginn zu entrichten.
3.Zur Überwachung der Spielberechtigung muss jeder Spieler vor Beginn sein Namenskärtchen an den jeweiligen Platz auf der Übersichtstafel befestigen. Ersatzkärtchen mit dem Namenszug können auf der Geschäftsstelle gegen einen Unkostenbeitrag von € 2,50 abgeholt werden.
4.Die Ablösung der Plätze kann entsprechend der Einteilung auf der Tafel viertelstündig erfolgen.
DOPPEL: Bei Belegung der Plätze durch eine Doppelpaarung beträgt die Spielzeit insgesamt 1 ½ Stunden. Spieler dürfen nur auf den Plätzen spielen, auf denen Ihre Namenskarte angebracht wurde. Das Belegen der einzelnen Plätze ist nur möglich, wenn zwei Spieler auf der Tennisanlage anwesend sind. Ein Vorbelegen ist nicht gestattet.
5.Das Spielen ist nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen erlaubt.
6.Spielzeiten: Täglich ab 7.00 Uhr - Montag bis Freitag; ab 17.00 Uhr berufstätige aktive Mitglieder; Fördernde Mitglieder, Gäste aktiver Mitglieder und Gäste sind MONTAG bis FREITAG nur in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr spielberechtigt. An den Wochenenden, sowie an Feiertagen ist eine Belegung der Plätze durch Gastspieler nicht möglich. An den Verbandsspieltagen unserer Jugendmannschaften (Termine siehe Aushang) können Gastspieler keine Plätze zur Verfügung gestellt werden.
AKTIVE MITGLIEDER HABEN GRUNDSÄTZLICH VORBELEGUNGSRECHT VOR GÄSTEN!
7.Der Platz 5 steht für Jugendtraining nach Bedarf (siehe Trainingsplan) zur Verfügung. Außerdem wird dieser Platz bei Bedarf an den jeweiligen Jugendtrainer ver- mietet, falls Interesse an Trainingsstunden besteht. Die Belegzeiten richten sich nach den Kursterminen und sind auf der Belegtafel zu kennzeichnen.
Für Platz 02 behält sich der Club die Vermietung an Sommerdauergäste (Einzel- stunden/Blockstunden/Turniere von Firmen) usw. vor. Die Belegzeiten werden an der Tafel bekannt gegeben.
Bei Nichtbelegung der Plätze 1 + 2 können diese von den Mitgliedern gemäß der Platzordnung bespielt werden.
8.Die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Plätze liegt im Ermessen des PLATZWARTES, des Ressortleiters BAU und des SPORTWARTES.
9.Für das Mannschaftstraining werden Plätze nach einem gesonderten Trainings- und Zeitplan zur Verfügung gestellt.
Für die Platzbelegung ist es notwendig, dass mindestens zwei Spieler/innen pro Platz und eingeteilter Trainingsgruppe anwesend sind. Werden Trainingsplätze entgegen der Spielordnung belegt, verfällt das Belegungsrecht pro angefangene Stunde.
10.Bei Verbands- und Freundschaftsspielen sowie bei vereinsinternen Turnieren haben die beteiligten Spieler vorrangig das Recht, Plätze zu belegen. Ein Belegen mit Ausweisen ist nicht erforderlich. Für solche Spiele werden die entsprechenden Plätze auf der Übersichtstafel durch gesonderte Karten gekennzeichnet. Mannschaftsspiele werden jeweils freitags, mindestens 8 Tage vorher, am schwarzen Brett angekündigt.
11.Nach den Verbandsspielen stehen für Forderungsspiele Plätze zur Verfügung, die nach Absprache mit dem Sportwart bzw. Sportausschuss entsprechend der Spielordnung abgelöst werden können.
12.Sportunfälle sind unverzüglich auf der Geschäftsstelle zu melden.
Tennisclub Dannstadter Höhe e.V.
- Der Vorstand -